Vom Gesetzgeber wurden zum 01.01.2016 Änderungen des Steuergesetzes und des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) festgelegt.

Informieren Sie sich im Detail über die Änderungen und bleiben Sie so auf dem neuesten Stand.

Für das Jahr 2016 gibt es unter anderem in den folgenden Bereichen Änderungen:

  • Erleichterung beim Investitionsabzugsbetrag (§7g EStG)
  • Übertragung stiller Reserven nach §6b EStG
  • Erweiterung der Konzernklausel (§8c Abs. 1 S. 5 KStG.)

Das neue Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) hat unter anderem Auswirkung auf

  • die Gliederung der Aktivseite von Bilanzen.
  • die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
  • sowie auf den Anhang, der durch Gliederungen vereinheitlicht werden soll.